Mountain Trailer

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Mountain Trailer GbR) über die Internetseiten www.mountain-trailer.de und  www.mountain-trailer.shop schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Anmietung von Trail-Hindernissen und bei Buchung entsprechender Servicepakete die Erbringung von Dienstleistungen.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Anklicken der Schaltfläche „Kasse“ oder „Weiter zur Bestellung“ (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. 

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“ / „jetzt kaufen“, „kostenpflichtig bestellen“, „bezahlen“ / „jetzt bezahlen“ oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. 

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages bei Kursen

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Trail-Tagen und Kursen.

Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Kursangebots auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(2) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zur Buchung beabsichtigten Trail-Tage/ Kurse werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Anklicken der Schaltfläche „Kasse“ oder „Weiter zur Bestellung“  (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. 

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(3) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 4 Leistungserbringung bei Kursen

(1) Die Durchführung der Kurse in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(2) Soweit die Durchführung der Kurse von der Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot.

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(3) Bei Absage einer Einzel-Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigem Grund werden die bereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Veranstaltungsterminen bestehen, erfolgt bei Absage eines Termins aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigem Grund die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.

(4) In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen, Reitanlagen und Objekten haben Sie die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Sie müssen sich an unsere Weisungen bzw. die Weisungen des Kursleiters halten.

(5) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer entsprechenden Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

§ 5 Ersatzteilnehmer

Sie können jederzeit vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Für diese Umbuchung entstehen Ihnen keine Kosten.

§ 6 Leistungserbringung Auf- und Abbau Trail-Hindernisse

(1) Soweit Servicepakete zum Auf- und Abbau der Trail-Hindernisse Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Arbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. 

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen. 

(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Bei dem Servicepaket Auf- und Abbaukoordination sind Sie verpflichtet mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt die Firma Mountain Trailer beim Aufbau und Abbau der Hindernisse zu unterstützen. Auch sind die Wege zur Anlieferung so freizuhalten, dass diese mit einem Gespann (Transporter bzw. Pick-up plus Anhänger befahrbar sind. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns Wasser für die Befüllung des Wasserbeckens am Aufbauort zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.

§ 7 Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen

(1) Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Abonnement-Vertrag hat die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Laufzeit. Eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren kann nicht vereinbart werden.

(2) Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Jede Kündigung muss entweder in Textform (z.B. E-Mail) oder über die auf unserer Internetpräsenz eingebundene Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“ oder ähnliche Bezeichnung) erklärt und übermittelt werden.

§ 8 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung über „PayPal“ / „PayPal Checkout“

Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über „PayPal“ / „PayPal Checkout“ angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; „PayPal“). Die einzelnen Zahlungsarten über „PayPal“ werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich „PayPal“ weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu „PayPal“ finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full).

§ 9 Pflichten des Mieters bei Selbstabholung und Nutzung des Anhängers

(1) Der Mieter verfügt über eine gültige Fahrerlaubnis (mindestens Fahrzeugklasse BE).

(2) Der Vermieter übergibt den Anhänger inklusive ordnungsgemäß gesicherter Ladung (Trail-Hindernisse) laut Übergabeprotokoll und Packliste an den Mieter.

(3) Der Mieter darf den Anhänger nicht an Personen übergeben, die nicht mit im Mietvertrag verstehen. Der Mietvertrag wird bei Übergabe geschlossen.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Der Mieter darf an dem Anhänger keine technischen Veränderungen vornehmen.

(5) Der Mieter darf den Anhänger optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

(6) Der Mieter ist für die ordnungsgemäße und vollständige Verladung der Hindernisse beim Rücktransport verantwortlich.

(7) Der Mieter darf den Anhänger ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören, nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

§ 10 Verhalten bei Verkehrsunfällen bei Selbstabholung und Nutzung des Anhängers, Haftung

(1) Wird der Mieter während der Nutzung verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen.

(2) Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.

(3) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden des Unfallgegners, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.

(4) Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind.

(5) Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Anhänger in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Anhängers festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.

(6) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Anhängers ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.

(7) Wird bei der Rückgabe des Anhängers ein Schaden festgestellt, der in diesem nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.

§ 11 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen am Anhänger bei Selbstabholung

(1) Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 150,00 EUR) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet. 

(2) Stellt der Mieter einen Defekt am Anhänger fest, der die Gebrauchstauglichkeit erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. 

(3) Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.

 

§ 12 Nutzung der Trail-Hindernisse, Haftung

(1) Jeder Mieter/Nutzer des Parcours ist verpflichtet, die Hindernisse entsprechend pfleglich zu behandeln und alle eventuell entstehenden Schäden direkt an den Vermieter zu melden. Für vorsätzliche verursachte Sachschäden, oder für Schäden, die aus Missachtung der Anweisung resultieren, ist der Verursacher selbst in der Haftung. 

(2) Die Nutzung der mobilen Trail-Hindernisse durch den Mieter/Nutzer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter sowie weitere Nutzer des Parcours haften für alle Schäden, die sein/e Tier/e verursachen. Eine gültige Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Weder die Mountain Trailer GbR, der Besitzer der Reitanlage noch die Veranstalter oder Kursleiter haften für Unfälle und Schäden aller Art; auch nicht für Diebstahl oder Verletzung.

(3) Die Hindernisse sind für Pferde bis 800 kg freigegeben. Hufeisen und Stollen sind erlaubt. Die Begehung des Parcours mit Widia-Stiften ist nicht gestattet. Werden bei Rückgabe neue Beschädigungen der Oberflächen durch Widia-Stifte festgestellt, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt waren, ist die Mountain Trailer GbR berechtigt, dem Mieter die Kosten für den Austausch der Oberflächen in Rechnung zu stellen.

(4) Die Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies bezieht sich auch auf die Ausrüstung von Pferd und Reiter. Bei der Ausrüstung des Pferdes empfehlen wir, Gamaschen zum Schutz vor Abschürfungen oder anderen Verletzungen an den Pferdebeinen. Außerdem empfehlen wir allen Reitern das Tragen eines Reithelms.

(5) Der Vermieter empfiehlt, die einzelnen Hindernisse mit dem Pferd erst vom Boden aus an der Hand zu erarbeiten, bis Pferd und Reiter Sicherheit gewonnen haben. Starten sollte der Mieter hier mit unbewegten, einfachen Hindernissen wie z.B.: Stangen, Cross Bucks, Leiter, Brücke, 3-Step (flach), Podest. Erst danach wird die Begehung von schwierigeren Hindernissen wie z.B.: Wippe, Balancierbalken, Rolling Bridge, Wackelpodest oder Hängebrücke empfohlen. Erst wenn vom Boden aus alles sicher funktioniert, sollte mit dem Reiten der Hindernisse begonnen werden. Auch sind den Pferden während der Arbeit an den Hindernissen immer wieder angemessene Pausen einzuräumen, so dass sie das Gelernte verarbeiten können und sich die Muskulatur zwischendurch erholen kann.

(6) Die Hindernisse dürfen auch mit Hufschuhen begangen werden. Der Vermieter weist aber ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere bei nassem Wetter, nassen Hindernissen oder bei lehmigem, matschigem Untergrund, die Hufschuhe sehr rutschig sein können. Der Vermieter haftet hierfür nicht.

(7) Der Mieter verpflichtet sich, alle Nutzer des Parcours über die Nutzungsbedingungen zu informieren.

(8) Organisiert der Mieter selbst einen Kurs oder eine Veranstaltung, ist dieser verpflichtet selbstständig für den geeigneten Versicherungsschutz zu sorgen (z.B.: Veranstalterhaftpflicht, Reitlehrerhaftpflicht).

(9) Nach der Nutzung sind die Hindernisse abzufegen und besenrein zu übergeben. Das Wasserbecken ist zu leeren und mit einem Wasserschlauch auszuspritzen. Andernfalls ist die Mountain Trailer GbR berechtigt, eine Endreinigung in Höhe von 250,00 Euro nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

  1. a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  2. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
  3. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  4. d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 14 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

  1. a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
  2. b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  3. c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;

– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;

– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 15 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

  1. Kundeninformationen 
  1. Identität des Verkäufers

Mountain Trailer GbR
Nina und Torsten Hölker

Weitenkamp 11a
48249 Dülmen
Deutschland

Telefon: 015146519671
E-Mail: info@mountain-trailer.de

Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr).

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

  • Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

  • Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

  • Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

  • Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

  • Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. 

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

  • Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I). 

  • Kündigung

9.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu „Montageleistungen“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) sowie im jeweiligen Angebot.

  • Vertragslaufzeit / Kündigung

Informationen zur Laufzeit des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in der Regelung „Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service (https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service).

letzte Aktualisierung: 29.11.2022